Domain und Markenrecht: wann ein Name tabu ist

Aktualisiert: 4 Min. Lesezeit Redaktion Premiumwebseiten
Kurz gesagt

Eine Domain verletzt Markenrecht, wenn sie mit einer geschützten Marke oder einem Unternehmenskennzeichen identisch oder verwechselbar ist und im geschäftlichen Verkehr für ähnliche Waren oder Dienstleistungen genutzt wird (§§ 14, 15 MarkenG). Bekannte Marken sind weiter geschützt. Daneben schützt § 12 BGB Namen, auch gegen rein private Registrierungen.

Wer eine Domain registriert, bekommt keine Prüfung, ob der Name frei von fremden Rechten ist. Die DENIC vergibt nach dem Prinzip „wer zuerst kommt“, Registrare für .com ebenso. Ärger gibt es erst später, per Abmahnung, Dispute-Eintrag oder UDRP-Beschwerde, und dann ist die Website oft schon gedruckt, die E-Mail-Adresse auf jeder Visitenkarte.

Domain und Markenrecht: die rechtlichen Grundlagen

In Deutschland greifen vor allem drei Vorschriften:

VorschriftSchütztTypischer Fall
§ 14 MarkenGEingetragene MarkenDomain mit fremder Marke für ähnliche Produkte
§ 15 MarkenGUnternehmenskennzeichen und WerktitelDomain mit dem Firmennamen eines Wettbewerbers
§ 12 BGBNamen von Personen, Städten, UnternehmenPrivatperson registriert den Namen einer Stadt oder Firma

Die markenrechtlichen Ansprüche setzen ein Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus. Eine reine Privatseite fällt also nicht ohne weiteres darunter. Für solche Fälle greift das Namensrecht nach § 12 BGB, das auch gegen private Registrierungen schützt, wenn der Inhaber kein eigenes Recht an dem Namen hat.

Wann eine Domain eine Marke verletzt

Grob gefragt wird in drei Schritten:

  1. Ist das Zeichen identisch oder verwechselbar? Die Endung zählt dabei meist nicht. „marke.de“ und „marke.shop“ werden gleich behandelt, kleine Tippfehler oft auch.
  2. Geht es um ähnliche Waren oder Dienstleistungen? Ein Schreiner darf eine Domain haben, die zufällig wie eine Software-Marke heißt, wenn keine Verwechslungsgefahr entsteht.
  3. Handelt der Inhaber geschäftlich? Bei Werbung, Verkaufsseiten und auch bei Parkseiten mit Werbelinks nehmen Gerichte das häufig an.

Bekannte Marken genießen einen erweiterten Schutz, auch über ähnliche Waren hinaus, wenn ihre Unterscheidungskraft oder ihr Ruf ausgenutzt wird. Deshalb ist eine Domain mit dem Namen eines großen Konzerns fast nie haltbar, egal für welchen Zweck.

Gleichnamige: wer zuerst kommt

Heißt du Müller, darfst du müller.de registrieren, auch wenn es Firmen mit diesem Namen gibt. Unter Gleichnamigen gilt das Prioritätsprinzip. Der BGH hat davon im Fall „shell.de“ (Urteil vom 22. November 2001, I ZR 138/99) eine Ausnahme gemacht: Ein Privatmann mit dem Nachnamen Shell musste die Domain freigeben, weil das Interesse des weltbekannten Unternehmens deutlich überwog. Solche Ausnahmen sind selten.

Wichtig ist auch die zeitliche Reihenfolge. Im Fall „ahd.de“ (BGH, Urteil vom 19. Februar 2009, I ZR 135/06) hatte der Domaininhaber den Namen registriert, bevor das Unternehmenskennzeichen des Klägers entstanden war. Der BGH lehnte den Anspruch auf Löschung ab. Unzulässig blieb nur eine Nutzung, die das spätere Kennzeichen konkret verletzt.

Der DENIC-Dispute-Eintrag

Für .de gibt es ein Instrument, das andere Länder so nicht kennen. Wer ein Namens- oder Markenrecht glaubhaft macht und es gegenüber dem Inhaber geltend gemacht hat, kann bei der DENIC einen Dispute-Eintrag beantragen. Laut DENIC hat er diese Wirkungen:

  • Der Inhaber kann die Domain weiter nutzen.
  • Die Domain kann nicht an Dritte übertragen werden.
  • Wird die Domain gelöscht, wird der Dispute-Inhaber neuer Inhaber.

Der Eintrag gilt zunächst ein Jahr und kann verlängert werden, wenn der Streit nachweislich weiterläuft. Die DENIC entscheidet den Streit nicht selbst. Das müssen die Parteien unter sich oder vor Gericht klären.

Für Käufer ist der Eintrag ein klares Signal. Eine .de-Domain mit Dispute lässt sich nicht sauber übertragen, siehe Domain von privat kaufen.

UDRP für .com und andere gTLDs

Für .com, .net, .org und alle neuen gTLDs gilt die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy der ICANN. Ein Markeninhaber kann die Übertragung oder Löschung einer Domain verlangen, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Domain ist mit seiner Marke identisch oder verwechselbar ähnlich.
  2. Der Inhaber hat kein eigenes Recht oder berechtigtes Interesse an dem Namen.
  3. Die Domain wurde bösgläubig registriert und wird bösgläubig genutzt.

Das Verfahren läuft schriftlich, häufig bei der WIPO, und kostet dort für ein bis fünf Domains mit einem Einzelpanelisten 1.500 US-Dollar. Schadensersatz gibt es im UDRP nicht, nur Übertragung oder Löschung. Gerichtsverfahren bleiben daneben möglich. Für .eu gibt es ein eigenes ADR-Verfahren.

Checkliste vor der Registrierung

  • Markensuche im DPMAregister und bei der EUIPO durchgeführt
  • Für internationale Projekte die WIPO Global Brand Database geprüft
  • Handelsregister und Google nach Firmen mit gleichem Namen durchsucht
  • Prüfung auf Tippfehler-Nähe zu bekannten Marken
  • Bei Treffern: Branche und Waren verglichen
  • Eigene Marke angemeldet, wenn der Name zum Geschäft wird

Der letzte Punkt wird oft übersehen. Eine Domain allein ist kein Schutzrecht. Wer will, dass niemand anderes den Namen als Marke nutzt, muss ihn eintragen lassen. Bei einem echten Konflikt ist eine kurze Beratung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz gut investiertes Geld.

Wenn du abgemahnt wirst

Prüf zuerst, ob der Abmahner tatsächlich Rechte hat und ob deine Nutzung darunter fällt. Unterschreib keine vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft, denn sie ist oft weiter gefasst als nötig. Und lösch die Domain nicht vorschnell: Bei .de mit Dispute-Eintrag würde der Gegner sie dadurch automatisch bekommen.

Umgekehrt: Hat jemand deinen Namen registriert, um ihn dir teuer zu verkaufen, ist das ein Fall für den Ratgeber Domain-Grabbing. Wer selbst eine Domain kaufen will, liest vorher vergebene Domain kaufen.

Bevor du einen Namen sicherst, lohnt sich die Markenrecherche zusammen mit der Verfügbarkeitsprüfung bei betadomain. Wer seine Marke breit absichern will, registriert die Hauptendungen gleich mit, etwa .de zum festen Jahrespreis und .eu für den europäischen Markt.

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Häufige Fragen

Darf ich eine Domain registrieren, die wie eine Marke heißt?

Registrieren lässt sie sich technisch, denn weder DENIC noch Registrare prüfen Markenrechte. Ob du sie behalten und nutzen darfst, hängt davon ab, wie du sie nutzt und ob der Begriff auch eine allgemeine Bedeutung hat. Eine Domain mit einer fremden bekannten Marke für Inhalte derselben Branche ist fast immer ein Problem.

Wie prüfe ich, ob mein Domainname eine Marke verletzt?

Such im Register des DPMA (DPMAregister), bei der EUIPO (eSearch plus) und für internationale Marken in der WIPO Global Brand Database. Prüfe auch Firmennamen im Handelsregister. Eine Treffergarantie gibt keine dieser Suchen, bei wichtigen Projekten lohnt eine professionelle Recherche.

Was kostet ein UDRP-Verfahren?

Bei der WIPO kostet ein Verfahren mit ein bis fünf Domains und einem Einzelpanelisten 1.500 US-Dollar, mit drei Panelisten mehr. Dazu kommen gegebenenfalls Anwaltskosten. Das UDRP gilt für gTLDs wie .com und einige Länderendungen, nicht für .de.

Gilt bei gleichen Namen einfach, wer zuerst kommt?

Unter Gleichnamigen gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip: Wer die Domain zuerst registriert, darf sie behalten. Eine Ausnahme hat der BGH im Fall shell.de gemacht, als das Interesse eines überragend bekannten Unternehmens deutlich überwog.